Die DIN 4020 fordert für jedes Baugrundgutachten in Mittelhessen eine klare Ansprache bindiger Bodenschichten. In Marburg mit seinen oft verwitterten Tonsteinen und Lösslehmdecken über dem Buntsandstein reicht eine reine Kornverteilung nicht aus – der Feinkornanteil muss über die Konsistenz bewertet werden. Wir bestimmen Fließgrenze und Ausrollgrenze im Labor nach DIN EN ISO 17892-12, ergänzt durch die Bestimmung der Schrumpfgrenze wenn das Projekt es verlangt. Die Proben stammen meist aus Schürfgruben oder Rammkernbohrungen, die parallel zur Korngrößenanalyse eine vollständige bodenmechanische Klassifikation liefern. Unser Labor in der Region verarbeitet Proben aus dem gesamten Landkreis Marburg-Biedenkopf – von der Kernstadt mit ihren Hanglagen bis in die Auebereiche der Lahn.
Eine um 2 % zu hoch bestimmte Fließgrenze kann einen Ton in die falsche Bodengruppe verschieben und die Bemessung der Gründung komplett verändern.
Häufige Fragen
Warum reicht die Korngrößenanalyse allein nicht aus?
Die Korngrößenanalyse zeigt nur die Verteilung der Kornfraktionen. Sie sagt aber nichts über das Wasserbindevermögen und die Plastizität des Feinkorns. Zwei Schluffe mit identischer Sieblinie können völlig unterschiedliche Konsistenzeigenschaften haben – das entscheidet über die Tragfähigkeit und das Schrumpfverhalten.
Wie lange dauert die Bestimmung der Atterberg-Grenzen?
Für einen Routinesatz mit Fließ- und Ausrollgrenze rechnen Sie mit 2 bis 3 Werktagen ab Probeneingang im Labor. Wenn die Probe erst getrocknet und aufgemahlen werden muss, kann es einen Tag länger dauern. Eilaufträge bearbeiten wir innerhalb von 24 Stunden.
Was kostet die Bestimmung der Atterberg-Grenzen?
Die reine Bestimmung von Fließ- und Ausrollgrenze liegt je nach Probenaufbereitung zwischen €60 und €90. Im Kombipaket mit der Korngrößenanalyse oder bei mehreren Proben aus einem Projekt wird es günstiger. Rufen Sie uns an, wir machen Ihnen ein Angebot.
Kann man die Atterberg-Grenzen auch vor Ort bestimmen?
Nein, die Norm erfordert eine Laborprüfung unter kontrollierten Bedingungen. Die Fließgrenze mit dem Fallkegelgerät braucht eine exakte Einstichtiefe, die Ausrollgrenze eine definierte Trocknung. Vor Ort gibt es nur den Handversuch zur groben Abschätzung – für ein Baugrundgutachten reicht das nicht.
Welche Bodenarten erfordern zwingend die Atterberg-Grenzen?
Alle bindigen Böden mit einem Feinkornanteil über 40 % – also Tone, Schluffe und stark tonige Sande. In Marburg betrifft das vor allem die Lösslehme, die Röt-Tonsteine und die Auelehme entlang der Lahn. Bei diesen Böden ist die Konsistenz das zentrale Kriterium für die Gründungsbewertung.